05-05-2013, 23:36
(05-05-2013, 21:15)indymaya schrieb: Als Chef stellt man den ein, der sich bewirbt und seinen Vorstellungen als geeigneter Mitarbeiter gerecht wird. In diesem Streitfall hat sich der Arbeitgeber geändert und vorerst ist nichts passiert. Die Streitigkeit des Arbeitnehmers mit dem neuen Arbeitgeber wurden rechtsstaatlich geklärt. Wo ist das Problem?
seufz...
in den sonderrechten des "neuen Arbeitgebers"
ist übrigens genau das thema hier, du evangelikaler blitzmerker
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)