05-06-2013, 08:12
(04-06-2013, 21:08)dalberg schrieb: Ich glaube annehmen zu dürfen, dass das Erzählen von Judenwitzen wohl bisher noch nicht per se als strafbar bewertet wird
ich denke, daß die strafbarkeit dann gegeben ist, wenn das erzählen der witze
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet
erfolgt (§130 stgb), und nicht auf sogenannte "judenwitze" beschränkt ist
wobei ich zugeben muß, daß noch in meiner kindheit einschlägige "witze" kursierten, die sicher in diese richtung gingen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)