07-06-2013, 14:53
(07-06-2013, 10:19)Bion schrieb: Ich bringe in Erinnerung, dass die Medien diese Sache vor allem deshalb aufgegriffen hatten, weil Priesterseminaristen, wenn sie später ins Berufsleben eintreten, nicht unerheblichen Einfluss auf die ihnen anvertrauten Mitglieder der Pfarrgemeinde ausüben werden.
Es ist also durchaus im Interesse der Allgemeinheit, wenn braungefärbte Dumpfbacken, sollten sie den Erzieher-, Lehrer-, Priesterberuf, etc. anstreben, rechtzeitig erkannt und aussortiert werden.
Volle Zustimmung und ich wiederhole mich: "Schickt die unreifen jungen Herren aus dem Priesterseminar von mir aus zum Nachreifen nach Hause! Bürger und nötigenfalls auch Gerichte: Unterbindet direkte und offene menschenfeindliche Parolen, wo auch immer sie sich zeigen!"
Doch darum geht es zumindest bei meiner Themenstellung nicht. Es geht um die Frage, ob es klug und zweckdienlich ist, Bierkeller-Witze gerichtlich zu verfolgen. Ich beschränke die Frage also auf Witzeerzählungen auf privater oder halbprivater Ebene. (Bei öffentlicher Rede sähe ich die Frage nach gerichtlicher Verfolgung eher gestellt)
So viel ich sowohl in Internetbeiträgen und aus Pro-Beiträgen hier im Forum entnehme, sind viele Menschen wie ich der Meinung, dass bei Verfolgung von Witzen im Privatraum, also unter Bekannten, Freunden, in geselligen Runden usw die "Kollateralschäden" großer sein könnten als der zu erwartende Nutzen. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Mehrheit von Mitbürgerne eine konsequente Bekämpfung von Menschenverachtung und Volksverhetzung gutheißen und unterstützen. Ich bin aber zugleich der Meinung - und deshalb bringe ich hier das Thema vor - , dass eine sehr große Zahl von Menschen so wie ich, eine Verfolgung von Witzen im privaten oder "halbprivaten" Bereich für überaus problematisch hält und daher ablehnt.
Wenn Neonazis Gewalt fordern und anwenden, ist ohne Zweifel neben auch der Staat der über Justiz und Polizeit alleine das Gewaltmonopol besitzt, gefordert. Solange Menschen (Neonazis sind vielleicht nicht gerade sympathisch aber halt auch Menschen) privat oder "halböffentlich" Witze erzählen, dann ist das keine Sache für Gerichte. Da kann jeder Zuhörer Stellung nehmen oder, viel besser, wenn er das vermag ihnen mit der gleichen "Waffe" begegnen.