Zitat:wo besteht denn derzeit das problem, daß "Witzeerzählungen auf privater oder halbprivater Ebene gerichtlich verfolgt wird"?
ich hab da offenbar irgendwas nicht mitgekriegt
Sowohl das gesellige Beisammensein in einem Gebäude einer Studentenverbindung als auch den Lebensbereich eines Priesterseminars zähle ich zum "halbprivaten" Bereich. Selbst eine Unterhaltung einer Gruppe im öffentlichen Raum ohne demonstrative Kundgabe der Gesprächsinhalte würde ich noch diesem "halbprivaten" Bereich zuordnen.

