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Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz
#41
(08-06-2013, 23:12)dalberg schrieb: Was soll hier plötzlich der "jüdische Witz" also der Witz von Juden über Juden

eine differenzierung konstituieren

(08-06-2013, 23:12)dalberg schrieb: Judenwitze sind Witze von anderen über Juden. Sie müssen aber keinesfalls judenfeindlich sein

müssen nicht, sind das aber meist

(08-06-2013, 23:12)dalberg schrieb: Deshalb halte ich den Terminus "judenfeindlicher Witz" für notwendig. Laut Zeitungsartikel haben die jungen Leute "Judenwitze" erzählt, ob diese judenfeindlich im Sinne von menschenverachtend oder volksverhetzend sind, soll ja nun durch das Gericht geprüft werden (siehe Presseüberschrift, die hier als Thema gewählt wurde).

ja - aber wo ist das problem?

das ist ja wohl die aufgabe von strafverfolgungsbehörden, zu prüfen, ob etwas strafrechtlich relevant ist - wenn sie davon erfahren

bei privat unter gleichgesinnten vorgebrachten witzen dürfte letzteres wohl kaum der fall sein - deshalb meine ich ja, daß du hier ein problem künstlich konstruierst. wo kein kläger, da kein richter. wo aber ein "kläger" ist, also den strafverfolgungsbehören ein anfangsverdacht bekannt gemacht wird, haben sie dem nachzugehen. das ist völlig normale und korrekte vorgehensweise

(08-06-2013, 23:12)dalberg schrieb: Wie die genannte Überschrift schon zeigt, ist das Gericht gerade dabei, ein keinesfalls in der Öffentlichkeit abgelaufenes Geschehen bezüglich Gesetzesverstößen "staatsanwaltlich zu verfolgen".
Und ja, genau das halte ich für problematisch

siehe oben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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RE: Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz - von petronius - 09-06-2013, 12:46

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