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Schriftverkehr der Urgemeinden
#4
(15-07-2013, 10:33)Kreutzberg schrieb: Das heißt es handelt sich hierbei wahrscheinlich um Abschriften, deren Autorisierung nicht klar bewiesen sind. So könnte bspw. ein Gefolgsmann der besagten Aposel durchaus im Namen Ratschläge zum Glauben verbreitet haben obwohl er dazu nicht befugt war ?!

warum soll er dazu nicht befugt gewesen sein bzw. weniger als ein "besagter Aposel"?

ich glaube nicht, daß die kirche damals schon so organisiert war, daß sozusagen notariell beglaubigte lizenzen zur ratschlagerteilung ausgestellt wurden Icon_razz
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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