(11-08-2013, 22:52)indymaya schrieb:(11-08-2013, 22:39)petronius schrieb: ich sehe sie als verfassungsfeindlich anAls Faktenkrösus müsstest Du mal erleutern was in meiner Darstellung zwischen Gast und Wirt verfassungsfeindlich ist.
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(12-08-2013, 00:15)indymaya schrieb: Wer sich nicht benimmt, bekommt Hausverbot.
Ausserdem ist es, in Deinem Beispiel, ein zahlender Gast, also ein Kunde.
muslime sind so gesetzestreu wie christen und zahlen dieselben steuern und abgaben
du hetzt einfach immer weiter
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)