12-10-2013, 02:59
Nein, die zweite Ehe dürfte in Deutschland nicht gelten. Er müsste auch aufpassen, dass er nicht wegen einer entsprechenden Straftat (hier Bigamie § 1306 BGB) belangt wird. Da er aber verstorben ist, wäre das wohl egal.
Das Kind mit Amina wäre unehelich. Bzgl. des Erbrechts gilt aber, glaube ich, dass uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt wurden und somit auch erben können, also ihnen ein Anteil nach dem gesetzlichen Erbrecht zusteht.
Beide Kinder könnten dann übrigens von dem Unfallverursacher eine Art Schadenersatz verlangen als Unterhaltsrente, wenn sie von ihrem Vater finanziell versorgt wurden.
Nur die in Deutschland als nicht verheiratet geltende Frau hätte keinerlei Ansprüche. Amina geht also leer aus, außer er hatte vorher vll. ein Testament verfasst und sie darin eingesetzt.
Das Kind mit Amina wäre unehelich. Bzgl. des Erbrechts gilt aber, glaube ich, dass uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt wurden und somit auch erben können, also ihnen ein Anteil nach dem gesetzlichen Erbrecht zusteht.
Beide Kinder könnten dann übrigens von dem Unfallverursacher eine Art Schadenersatz verlangen als Unterhaltsrente, wenn sie von ihrem Vater finanziell versorgt wurden.
Nur die in Deutschland als nicht verheiratet geltende Frau hätte keinerlei Ansprüche. Amina geht also leer aus, außer er hatte vorher vll. ein Testament verfasst und sie darin eingesetzt.
with great power comes great responsibility
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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