(12-10-2013, 22:53)Meryem schrieb: Darf mein Chef mich dann kündigen, weil ich als Muslima geschäftsfährdend bin?
Sicher nicht !
Es kommt halt darauf an, wo Du arbeitest. Wenn Du in einer Weinhandlung arbeitest oder im Münchner Hofbräuhaus dann kann es schon sein. Aber auch nur dann, wenn Du Deine Verachtung gegenüber Biertrinkern offen zeigst.
Wenn Du Polizistin bist und entscheidest, von nun an den Gesichtsschleier zu tragen, könnte es theoretisch auch sein, daß Du Probleme bekommst. Aber das ist in Istanbul auch nicht erlaubt. In Saudi Arabien ist zwar der Gesichtsschleier erlaubt, aber Frauen dürfen dort nicht als Polizistinnen arbeiten.

