(27-10-2013, 21:40)konform schrieb: Übrigens entsprechen eine Reihe von Bestimmungen des deutschen Strafrechts alttestamentlichen Gesetzen...
Da hast Du schon recht.
Inzest ist zwischen Geschwistern strafbar. (§ 173 StGB)
In einem Staat, wo Homosexuelle Sex haben dürfen, ist diese Strafnorm eigentlich bereits unverständlich. Wenn Bruder und Schwester Sex miteinander wollen und dabei Verhütungsmittel verwenden, besteht auch keine Gefahr des Entstehens von erbgeschädigtem Nachwuchs.
Beispiel: Herr A (22) und seine Schwester B (20) haben Sex miteinander. B wurde vor einem Jahr die Gebärmutter entfernt. Eine Schwangerschaft ist ausgeschlossen. Dennoch machen sich beide strafbar. Eine Gefängnisstrafe ist hier bei Erstmaligkeit unwahrscheinlich, aber es gibt eine Vorstrafe mit Vernichtung der bürgerlichen Existenz.
Frau B wird keine Anstellung als Lehrerin bekommen.
Das Inzestverbot ist alttestamentlich.
Ich will mich nicht für eine Aufhebung des Inzestverbots stark machen, ich finde dieses Verbot soll bestehen bleiben. Ich habe dieses Beispiel nur gebracht, um zu zeigen, daß es tatsächlich alttestamentliche Bestimmungen im deutschen Strafrecht gibt.
Die Kette ist:
Judentum (Altes Testament) – Christentum
Der Bundestag hat es bis heute 2013 noch nicht gewagt, diese Strafnorm aus dem StGB zu entfernen . . .

