31-10-2013, 18:12
Ich las gerade die vorangegangene Diskussion. Natürlich kann das Erbrecht allgemein als Teil des Familienrechts gesehen werde. Die Fortschreibung des im frühen Mittelalters konstruierten, damals vielleicht im Nahen Osten in der Tat fortschrittlichen, aus Koran und Sunna konstruierten Erbrechts für Frauen auf alle Zeiten ist jedoch vollkommen unangemessen, ebenso wie die geschlechtsspezifische Wichtung von Zeugenaussagen. Da gelten i.d.R. die Stimmen 2er Frauen ebensoviel wie die eines Mannes. Isch doch doll, gelle?
