Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EuGH wurde geschaffen, um echte Menschenrechtsverletzungen zu ahnden.
zB findet in Palermo (Sizilien) eine Razzia gegen die Mafia statt und die Polizei foltert einen Unschuldigen. Dieser ruft den EuGH an.
Aber der EuGH wird heute bereits politisch instrumentalisiert und daher mißbraucht.
Der Unternehmer Meier ärgert sich, weil er eine Abgabe zahlen muß.
Konkret 400 Euro Jahresabgabe.
Sein Anwalt ruft den EuGH mit der Begründung der behaupteten Verletzung des verfassungsmäßig gewährleisteten Rechts auf Eigentum an. Die Rechtsschutzversicherung zahlt diesen Unfug. Mit diesem Dreck muß sich jetzt der EuGH abmühen und muß dann entscheiden, ob Meier die Abgabe zahlen soll oder nicht . . .
Eine Muslima in Italien ärgert sich über die Kreuze in den Volksschulen dieses katholischen Landes. Statt dankbar für die Aufnahme in Italien zu sein, klagt sie und ruft den EuGH an. Irgendeine Organisation zahlt ihr den Anwalt. Diese Organisation instrumentalisiert die Muslima für ihre eigenen politischen Zwecke.
Jetzt muß der EuGH "entscheiden" ob Kreuze in italienischen Schulen zulässig sind ?
Wie ist das eigentlich zu entscheiden ? Soll sich der EuGH das aus den Fingern saugen ? In Österreich und in Polen sind Kreuze in Schulen zulässig und in Italien nicht ?
Begründung ?
Hier wird der EuGH politisch mißbraucht.
Es ist nicht Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte darüber zu empfinden ob das italienische Volk Kreuze in den Klassenzimmern haben darf oder nicht.
Der EuGH entscheidet so etwas sehr sehr ungern, weil er weiß, daß er sich da auf sehr dünnes Eis begibt.
zB findet in Palermo (Sizilien) eine Razzia gegen die Mafia statt und die Polizei foltert einen Unschuldigen. Dieser ruft den EuGH an.
Aber der EuGH wird heute bereits politisch instrumentalisiert und daher mißbraucht.
Der Unternehmer Meier ärgert sich, weil er eine Abgabe zahlen muß.
Konkret 400 Euro Jahresabgabe.
Sein Anwalt ruft den EuGH mit der Begründung der behaupteten Verletzung des verfassungsmäßig gewährleisteten Rechts auf Eigentum an. Die Rechtsschutzversicherung zahlt diesen Unfug. Mit diesem Dreck muß sich jetzt der EuGH abmühen und muß dann entscheiden, ob Meier die Abgabe zahlen soll oder nicht . . .
Eine Muslima in Italien ärgert sich über die Kreuze in den Volksschulen dieses katholischen Landes. Statt dankbar für die Aufnahme in Italien zu sein, klagt sie und ruft den EuGH an. Irgendeine Organisation zahlt ihr den Anwalt. Diese Organisation instrumentalisiert die Muslima für ihre eigenen politischen Zwecke.
Jetzt muß der EuGH "entscheiden" ob Kreuze in italienischen Schulen zulässig sind ?
Wie ist das eigentlich zu entscheiden ? Soll sich der EuGH das aus den Fingern saugen ? In Österreich und in Polen sind Kreuze in Schulen zulässig und in Italien nicht ?
Begründung ?
Hier wird der EuGH politisch mißbraucht.
Es ist nicht Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte darüber zu empfinden ob das italienische Volk Kreuze in den Klassenzimmern haben darf oder nicht.
Der EuGH entscheidet so etwas sehr sehr ungern, weil er weiß, daß er sich da auf sehr dünnes Eis begibt.

