10-11-2013, 23:17
(10-11-2013, 23:07)Sinai schrieb:(10-11-2013, 22:52)Keksdose schrieb: Es müsste geklärt werden, welches Recht überwiegt, wenn zwei kollidieren. Die Kreuze im Klassenzimmer sind da eigentlich ein gutes Beispiel. Das Gericht muss dann herausfinden, was Kreuze im Klassenzimmer eigentlich für die Religionsfreiheit bedeuten und dann eine begründete Folgerung (keine kreative Erfindung) vorlegen.
Zu so etwas sagt man Politjustiz.
Also, wenn das Politjustiz sein soll, dann erklär doch mal bitte, was Gerichte deiner Meinung nach bestenfalls den lieben langen Tag so machen. Denn wie gesagt: Gerichte können gar keine Gesetze machen. Sie können sie nur anwenden. Und genau das müssen sie tun. Insbesondere ja wohl, wenn die Anwendung so schwierig ist wie bei den Kreuzen im Klassenzimmer. Denn immerhin will man ja die Religionsfreiheit der christlichen und der nichtchristlichen Schüler gleichermaßen schützen! Siehst du ein, dass das einem Richter bedarf, oder möchtest du bei Schwierigkeiten einfach immer beim Status Quo (und damit bei den Schwierigkeiten) bleiben?
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Friedrich Nietzsche)