11-11-2013, 16:20
(11-11-2013, 11:24)Keksdose schrieb: In Deutschland gilt ein normativer Rechtsbegriff. Das bedeutet, unsere Gesetze sind in gewisser Weise auslegungsbedürftig. Die Alternative zum normativen Rechtsbegriff ist der deskriptive Rechtsbegriff. Den haben wir deshalb nicht, weil man nach einem solchen für jede noch so winzige Eventualität der Bürger ein einzelnes Gesetz schaffen müsste. Das amerikanische Rechtssystem strebt diesen Rechtsbegriff an, weshalb Entscheidungen von Gerichten oft in Verweisen auf frühere Richtsprüche bestehen.
Ein Amerikaner wuerde das anders darstellen. Im angelsaechsischen Rechtssystem ("common law") kann ein Richter jederzeit ein verbindliches Urteil faellen, wenn es kein eindeutiges Gesetz dazu gibt. Insofern kann ein Gericht immer flexibel auf eine neue Situation reagieren, und ein gesetzgeberisches Verfahren ist nicht notwendig. Dies bricht deshalb nicht die Gewaltenteilung, weil die Legislative natuerlich jederzeit ein Gesetz erlassen kann, die das "common law" abaendert. Ansonsten ist ein Wust an Gesetzen, wie er oft in "civil law"-Laendern existiert, unnoetig. Dafuer gibt's dann einen Wust an Praezedenzurteilen

