In unseren Diskussionen ist immer wieder von der "Gleichberechtigung der Religionen" die Rede.
Frage: Wie ist der rechtliche Stand in Deutschland ? Österreich ? EU ?
Primär geht es ja um die Frage der Religionsfreiheit. Welche Religionen mit welchen Inhalten dürfen in welchem Ausmaß praktiziert werden ?
Kannibalismus und Kopfjäger fallen sicher weg.
Schwieriger wird es bereits bei der Mädchenbeschneidung.
Aber auch zum Thema Knabenbeschneidung gibt es bereits eine kontroversielle Diskussion. Bandagieren der Füße von weiblichen Babys.
Kopfbandagen zur Erzeugung eines Langkopfs. Halsringe zur Bildung eines langen Halses. Rituelle Zahnfeilungen.
Schächten von Tieren ? Tierschutz ?
Mehrehe ?
Witwenverbrennung ? Afrikanische Mannbarkeitsriten (Schnitte im Gesicht des Jungen)
Da ist von einer "Gleichberechtigung der Religionen" noch nicht die Rede.
Da geht es um die Frage verboten / erlaubt
Und nun zum eigentlichen Thema:
Gibt es die "Gleichberechtigung der Religionen" in Deutschland / Ö / EU überhaupt ? Steht das irgendwo in einem Gesetz geschrieben oder ist das ein Slogan ?
Ist die Gleichberechtigung ein einklagbares Recht oder ein Wunschdenken einzelner ?
So viel ich weiß werden im Arbeitsrecht die Feiertage von Katholiken, Evangelischen, Mosaischen berücksichtigt.
Falls es eine solche "Gleichberechtigung der Religionen" gäbe, für welche Religionen gilt sie ? Gibt es eine Liste wo die allenfalls gleichberechtigten Religionen aufgezählt werden ?
Oder gälte das pauschal für alle Religíonen dieser Erde ?
Schwer vorstellbar. Denn allein in Indien gibt es 200 Religionen, die kein Europäer kennt. Nicht einmal dem Namen nach.
Frage: Wie ist der rechtliche Stand in Deutschland ? Österreich ? EU ?
Primär geht es ja um die Frage der Religionsfreiheit. Welche Religionen mit welchen Inhalten dürfen in welchem Ausmaß praktiziert werden ?
Kannibalismus und Kopfjäger fallen sicher weg.
Schwieriger wird es bereits bei der Mädchenbeschneidung.
Aber auch zum Thema Knabenbeschneidung gibt es bereits eine kontroversielle Diskussion. Bandagieren der Füße von weiblichen Babys.
Kopfbandagen zur Erzeugung eines Langkopfs. Halsringe zur Bildung eines langen Halses. Rituelle Zahnfeilungen.
Schächten von Tieren ? Tierschutz ?
Mehrehe ?
Witwenverbrennung ? Afrikanische Mannbarkeitsriten (Schnitte im Gesicht des Jungen)
Da ist von einer "Gleichberechtigung der Religionen" noch nicht die Rede.
Da geht es um die Frage verboten / erlaubt
Und nun zum eigentlichen Thema:
Gibt es die "Gleichberechtigung der Religionen" in Deutschland / Ö / EU überhaupt ? Steht das irgendwo in einem Gesetz geschrieben oder ist das ein Slogan ?
Ist die Gleichberechtigung ein einklagbares Recht oder ein Wunschdenken einzelner ?
So viel ich weiß werden im Arbeitsrecht die Feiertage von Katholiken, Evangelischen, Mosaischen berücksichtigt.
Falls es eine solche "Gleichberechtigung der Religionen" gäbe, für welche Religionen gilt sie ? Gibt es eine Liste wo die allenfalls gleichberechtigten Religionen aufgezählt werden ?
Oder gälte das pauschal für alle Religíonen dieser Erde ?
Schwer vorstellbar. Denn allein in Indien gibt es 200 Religionen, die kein Europäer kennt. Nicht einmal dem Namen nach.