(14-11-2013, 17:58)indymaya schrieb:(14-11-2013, 17:41)Ulan schrieb: Ausnahmen wuerde ich fuer historische Gebaeude, wo der religioese Schmuck sozusagen in das Gebaeude integriert ist (Fenster, Stuck, etc.) sehenIst das jetzt Gnade?
Nein, eine Gueterabwaegung, in diesem Fall zwischen einem Anspruch auf weltanschaulich neutrale oeffentliche Dienstleistungen und dem Auftrag zur Bewahrung historischer Baudenkmaeler.

