14-11-2013, 18:41
(14-11-2013, 18:01)Ulan schrieb: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art 3 (3):
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das betrifft aber nur Personen und nicht Religionsgemeinschaften !
Einem Moslemkind darf der Besuch des staatlichen Kindergartens nicht wegen seines Glaubens verwehrt werden.
Aber das heißt keineswegs, daß die Religion Islam gleichberechtigt ist.