Anderes Beispiel
aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art 3 (3):
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Herr U kommt aus Indien, er spricht die Sprache Urdu.
Herr U darf deshalb nicht benachteiligt werden. Ist ja klar.
Er braucht einen Kindergartenplatz für seine Toichter und wird ihn bekommen.
Aber der Umkehrschluß, daß deshalb die Sprache Urdu mit der deutschen Sprache gleichberechtigt sei, gilt nicht.
Herr U kann nicht fordern, daß seine Tochter im Kindergarten mit der Pädagogin in Urdu reden kann.
Denn die Sprache Urdu ist nicht gleichberechtigt.
Genau so ist das auch mit den Religionen.
aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art 3 (3):
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Herr U kommt aus Indien, er spricht die Sprache Urdu.
Herr U darf deshalb nicht benachteiligt werden. Ist ja klar.
Er braucht einen Kindergartenplatz für seine Toichter und wird ihn bekommen.
Aber der Umkehrschluß, daß deshalb die Sprache Urdu mit der deutschen Sprache gleichberechtigt sei, gilt nicht.
Herr U kann nicht fordern, daß seine Tochter im Kindergarten mit der Pädagogin in Urdu reden kann.
Denn die Sprache Urdu ist nicht gleichberechtigt.
Genau so ist das auch mit den Religionen.

