15-11-2013, 01:28
(14-11-2013, 23:30)Sinai schrieb: Niemals würde ein solcher Anspruch bestehen. Denn das gibt der Gesetzestext nicht her.
Das ist aber genau der Sinn der Bestimmung. Sie tritt nur deshalb nicht ein, weil man ohne Deutschkenntnisse keine Staatsbuergerschaft bekommt, so dass der Fall mit Urdu ausgesprochen unwahrscheinlich ist.
Nebenbei gesagt hatten wir schon in den 60ern muttersprachliche Paedagogen fuer die Auslaender an unseren Schulen, allein aus praktischen Gruenden.