16-11-2013, 00:02
(15-11-2013, 23:25)Sinai schrieb: Zurück zum Thema.
Laut Grundgesetz darf niemand wegen seines Glaubens oder wegen seiner Sprache benachteiligt oder bevorzugt werden.
Lies den Gesetzestext
Das betrifft Einzelpersonen. Aber keine Gruppen !
Wie oben bereits erwaehnt, bei Religionsfreiheit wurde das individuelle Recht schon gerichtlich auf Gruppen ausgeweitet. Deine Sprachbeispiele scheitern an Deiner mangelnden Unterscheidung zwischen Staatsbuergern und auslaendischen Einwohnern. Letztere haben natuerlich keinen Anspruch auf muttersprachliche Behandlung. Das wird dann nur gemacht, weil es praktisch manchmal sinnvoll ist. Man denke an die vietnamesische Zigarettenmafia von nach der Wiedervereinigung. Polizeiliche Ermittlungen scheiterten meist daran, dass die deutsche Polizei keine Verstaendigungsmoeglichkeit mit den Vietnamesen hatte. Da ist es dann auch im deutschen Interesse, vietnamesischsprachige Polizisten zu haben, auch ganz ohne Rechtsanspruch.
Sollten aber mehr und mehr tuerkischsprachige Einwanderer eingebuergert werden, sehe ich durchaus eine Rechtsanspruch auf tuerkischsprachige Amtsgeschaefte auf Deutschland zukommen.
In den USA wird diese Debatte auch gefuehrt. Die Gegend, in der ich gerade wohne, ist eh schon zweisprachig (Englisch und Spanisch), aber Dienste auf Chinesisch oder Vietnamesisch werden auch oft von offiziellen Stellen angeboten.