16-11-2013, 00:53
(16-11-2013, 00:02)Ulan schrieb: Wie oben bereits erwaehnt, bei Religionsfreiheit wurde das individuelle Recht schon gerichtlich auf Gruppen ausgeweitet.
Religionsfreiheit ist was anderes als Gleichberechtigung der Religionen !!!
Die Religionsfreiheit besagt, daß der Angehörige der Religion X nicht bei der Ausübung behindert werden darf.
Aber seine Religion ist deshalb noch lange nicht gleichberechtigt.
Ich habe das anhand der Sprachen aufgezeigt.
Niemand darf daran gehindert werden, arabisch zu reden.
Aber Arabisch ist deshalb noch lange nicht Universitätssprache !

