(16-11-2013, 00:53)Sinai schrieb:(16-11-2013, 00:02)Ulan schrieb: Wie oben bereits erwaehnt, bei Religionsfreiheit wurde das individuelle Recht schon gerichtlich auf Gruppen ausgeweitet.
Religionsfreiheit ist was anderes als Gleichberechtigung der Religionen !!!
Die Religionsfreiheit besagt, daß der Angehörige der Religion X nicht bei der Ausübung behindert werden darf.
Aber seine Religion ist deshalb noch lange nicht gleichberechtigt.
Danke fuer den Hinweis. Ich meinte natuerlich schon die Gleichberechtigung der Religionen (Artikel 3, ueber den wir gerade sprachen), nicht die Religionsfreiheit (Artikel 4). Der Prozess um die Steuerbehandlung von Scientology hat das abschliessend geklaert, dass der Staat Religionsgemeinschaften nicht ungleich behandeln darf. Es gibt natuerlich immer noch die Handhabe, ueber den Organisationsgrad zu differenzieren, aber in der Beziehung hatte es Scientology wohl eher leichter als, nur als Beispiel, der Islam.

