(24-11-2013, 20:45)Ekkard schrieb: Ich frage jetzt mal ganz direkt: Wollen wir in Zukunft solche Presseschauen stehen lassen - ...
Das sollten wir nicht, denke ich.
Meiner Meinung nach könnte ein solches Sammeln und Ins-Netz-Stellen von Zeitungsberichten mit dem Urheberrecht kollidieren.
Dazu zitiere ich:
M. Sonntag, Einführung in das Internetrecht, Linde-Verl. Wien 2009, S. 105f.
Zitat:3.4.4. Pressespiegel
Für den eigenen Gebrauch, also auch innerhalb von Firmen, dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke der Berichterstattung über Tagesereignisse hergestellt werden (§ 42 Abs 3 UrhG)260. Dies gilt jedoch ausschließlich für "analoge" Nutzung.
Es ist daher erlaubt, Zeitungsausschnitte zusammenzukleben und zu fotokopieren.
Einscannen und Weiterleiten auf elektronischem Wege ist evtl. ebenso möglich.
Das Einstellen der eingescannten Berichte in ein Intra- oder gar das Internet sind dagegen sicherlich nicht mehr erlaubt.
MfG B.