10-12-2013, 21:58
(10-12-2013, 12:04)Bankasius schrieb: Ich wende mich entschieden gegen jede Art von Zwang, nicht nur gegen den von Zuhältern ausgeübten, sondern auch gegen den von geltender, meist religiös fundierter Moral ausgehenden Zwang. Eine erwachsene Frau, die selbstbestimmt ihren Körper anbietet, sollte dies tun können, ohne durch ein Gesetz daran gehindert zu werden (gilt natürlich auch für einen Mann), wohingegen Zwangsprostitution selbstverständlich zu bekämpfen ist. Das deutsche Recht ist dafür m.E. ausreichend. Ob jedoch die gegen Zwangsprostitution eingesetzten Mittel ausreichend sind, ist wohl fraglich.
volle zustimmung
ein erster schritt (hätte ich eigentlich als selbstverständlichkeit gesehen, aber da wurde beim prostitutionsgesetz wohl geschludert) wären imho konzessionen, die regelmäßig geprüft werden, und damit verbundene medizinische kontrollen als voraussetzung der konzession. sodaß zumindest der regelmäßige kontakt der prostituierten zur "welt außerhalb des bordells" sichergestellt ist, bei dem zwang erkennbar werden könnte oder wenigstens sollte, und eben auch die (regelmäßige) behördliche prüfung der etablissements, bei denen das auch der fall sein sollte
wenn man denn genau hinsehen will. ich hatte bisher den eindruck, daß das nicht unbedingt der fall ist. ein verbot der prostitution überhaupt würde daran aber wohl kaum etwas ändern
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)