11-12-2013, 09:25
(10-12-2013, 21:58)petronius schrieb: ein erster schritt (hätte ich eigentlich als selbstverständlichkeit gesehen, aber da wurde beim prostitutionsgesetz wohl geschludert) wären imho konzessionen, die regelmäßig geprüft werden, und damit verbundene medizinische kontrollen als voraussetzung der konzession. sodaß zumindest der regelmäßige kontakt der prostituierten zur "welt außerhalb des bordells" sichergestellt ist, bei dem zwang erkennbar werden könnte oder wenigstens sollte, und eben auch die (regelmäßige) behördliche prüfung der etablissements, bei denen das auch der fall sein sollte
wenn man denn genau hinsehen will. ich hatte bisher den eindruck, daß das nicht unbedingt der fall ist. ein verbot der prostitution überhaupt würde daran aber wohl kaum etwas ändern
Imho ist es hier in Ö bereits so, dass die legale Ausübung der Prostitution eines Ausübungsscheins (dem sogenannten "Deckel" ) bedarf, der regelmäßige medizinische Untersuchungen beinhaltet,..des weiteren wurde mit dem Wiener Wohnungsprostitutionsgesetz die Ausübung nur noch in konzessionierten Studios und Laufhäusern zugelassen, die illegale Wohnungsprostitution durch unregistrierte SW wurde durch tägliche Razzien stark reduziert..
Aut viam inveniam aut faciam

