04-01-2014, 20:10
(04-01-2014, 16:24)indymaya schrieb: § 23 Abs.2 der Allgemeinen Menschenrechte.
Tatsächlich !
Habe mir das angeschaut.
Artikel 23 lautet:
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Ein schönes Märchen . . .
Da ist ja noch der Koran glaubwürdiger . . .
Leider sind die Menschenrechte "soft law"
Eine liebe Geschichte, ein schönes Märchen, aber leider nicht einklagbar . . .
Du solltest einen Musterprozeß führen. Aber ich sage Dir gleich, daß Dich da die derzeitige Gewerkschaftsführung im Stich lassen wird . . .
Weil die paktieren alle . . .
Du könntest Dich von einer Sklaventreiberfirma anheuern lassen und auf eigene Kosten einen Prozeß beginnen. Mußt ja nicht lange bei den Schweinen schuften, ein Monat genügt. Dann kündigst Du und beginnst mit der Klage und gehst hinauf bis zum EGMR
Das sollten wir per PN besprechen.