08-01-2014, 19:46
Kleiner Ausschnitt aus der Anwendung der Speisegesetze heute,
wie die das früher gemach haben sollen, ist mir ein Rätsel.
"Bezüglich milchigen und fleischigen Lebensmittel sind folgende Gesetze zu beachten:
"Milch- und Fleischprodukte dürfen nicht in den gleichen Gefäßen gekocht oder angerichtet werden, auch dann nicht, wenn dies nicht gleichzeitig geschieht.
Jedes Gefäß, das -- auch wenn nicht gleichzeitig -- für das Zubereiten von fleischig und milchig benutzt wurde, wird dadurch nicht-koscher. Daher muß man für fleischig und milchig über getrennte Koch- und Eßgeräte verfügen (Töpfe, Schüsseln, Bestecke, Geschirr). Diese müssen genau bezeichnet oder durch Form, Farbe, Muster oder Größe leicht voneinander unterscheidbar sein.
Koschere Lebensmittel -- milchig, fleischig oder parwe -- die in Geräten gekocht werden, die sowohl für fleischig als auch für milchig benutzt wurden, werden nicht-koscher und sind verboten.
Wenn man fleischig gegessen hat, muß man eine bestimmte Zeit warten, bevor milchig gegessen werden darf. Über die Länge dieser Zeit gibt es verschiedene Meinungen (eine, drei oder sechs Stunden). Der Grund für die Wartezeit ist, daß für die am Gaumen haftenden Fettsubstanzen und die in den Zähnen zurückbleibenden Fleischreste, die sich schwer ausspülen lassen, eine gewisse Zeit eingeräumt wird, bis sie sich auflösen.
Im umgekehrten Fall ist dies nicht nötig. Wenn man milchig gegessen hat, kann man den Mund mit Wasserspülen oder etwas festes, das parwe ist, wie etwa Brot, zu sich nehmen und kann dann fleischig essen. (Der Grund ist, daß Milchprodukte nicht so fett wie Fleisch sind und nicht in den Zähnen steckenbleiben. Bei gewissen Milchprodukten, wo dem nicht so ist, wie zum Beispiel bei hartem Käse, muß die gleiche Wartezeit wie nach fleischig eingehalten werden).
Ein Kranker oder ein Kleinkind darf, wenn es notwendig ist, die Wartezeit bis auf eine Stunde verkürzen, vorausgesetzt, daß man sich den Mund ausspült und die Zähne gründlich putzt und daß man nach dem fleischigen Mahl das Tischgebet verrichtet hat, wodurch klar festgestellt ist, daß das zweite (milchige) Mahl keine Fortsetzung des fleischigen ist.
In fleischigen Geräten gekochtes parwe Essen muß in fleischigem Geschirr angerichtet werden und darf nicht zusammen mit milchiger Nahrung gegessen werden. Man wird aber nicht fleischig dadurch, sondern kann gleich danach milchig essen.
Der Küchenausguß (außer wenn es dessen zwei gibt) ist in Wirklichkeit ein nicht-koscheres Gefäß, da er die Reste sowohl von fleischig als auch von milchig aufnimmt. Daher dürfen fleischiges und milchiges Geschirr nicht im Ausguß selbst gespült werden. Das macht das Geschirr nicht-koscher, auch wenn es nicht gleichzeitig abgewaschen wird. Man benutzt zum Spülen getrennte Einsätze, die in den Ausguß passen. Ebenso soll man verschiedenfarbige Gestelle gebrauchen, um das Geschirr im Ausguß aufzustapeln.
Man kann für fleischig und milchig die gleiche Geschirrspülmaschine benutzen, wenn man zum Stapeln des Geschirrs getrennte Gestelle anschafft, eines für fleischig und eines für milchig und die Maschine zwischen fleischiger und milchiger Benutzung (und umgekehrt) einmal leer laufen läßt. Der Leerlauf braucht kein voller Zyklus zu sein; einmal mit Waschmittel spülen ist genügend. (Andere rabbinische Autoritäten haben anders entschieden und erlauben den Gebrauch der gleichen Maschine auch nicht unter den oben erwähnten Bedingungen.)
Es ist üblich, Küchentücher von bestimmter Farbe oder bestimmtem Muster für fleischig und von anderer Farbe oder anderem Muster für milchig zu bestimmen. Diese Praxis vermeidet, daß man ein Handtuch, mit dem man fleischiges Geschirr abgetrocknet hat, das nächste Mal versehentlich für milchiges Geschirr benutzt, und umgekehrt. Wenn nötig, kann man jedes frischgewaschene Handtuch für fleischig oder milchig gebrauchen.
Wenn eine Person ein fleischiges Mahl, und eine andere am gleichen Tisch milchig ißt, so muß man eine klare Unterscheidung zwischen ihnen machen, wie z.B. durch verschiedene Tischdecken oder Platzmatten."
Und das ist nur Essen, wenn ich mir Socken anziehe, ich wag garnicht dran zu denken was da alles zu beachten ist.
wie die das früher gemach haben sollen, ist mir ein Rätsel.
"Bezüglich milchigen und fleischigen Lebensmittel sind folgende Gesetze zu beachten:
"Milch- und Fleischprodukte dürfen nicht in den gleichen Gefäßen gekocht oder angerichtet werden, auch dann nicht, wenn dies nicht gleichzeitig geschieht.
Jedes Gefäß, das -- auch wenn nicht gleichzeitig -- für das Zubereiten von fleischig und milchig benutzt wurde, wird dadurch nicht-koscher. Daher muß man für fleischig und milchig über getrennte Koch- und Eßgeräte verfügen (Töpfe, Schüsseln, Bestecke, Geschirr). Diese müssen genau bezeichnet oder durch Form, Farbe, Muster oder Größe leicht voneinander unterscheidbar sein.
Koschere Lebensmittel -- milchig, fleischig oder parwe -- die in Geräten gekocht werden, die sowohl für fleischig als auch für milchig benutzt wurden, werden nicht-koscher und sind verboten.
Wenn man fleischig gegessen hat, muß man eine bestimmte Zeit warten, bevor milchig gegessen werden darf. Über die Länge dieser Zeit gibt es verschiedene Meinungen (eine, drei oder sechs Stunden). Der Grund für die Wartezeit ist, daß für die am Gaumen haftenden Fettsubstanzen und die in den Zähnen zurückbleibenden Fleischreste, die sich schwer ausspülen lassen, eine gewisse Zeit eingeräumt wird, bis sie sich auflösen.
Im umgekehrten Fall ist dies nicht nötig. Wenn man milchig gegessen hat, kann man den Mund mit Wasserspülen oder etwas festes, das parwe ist, wie etwa Brot, zu sich nehmen und kann dann fleischig essen. (Der Grund ist, daß Milchprodukte nicht so fett wie Fleisch sind und nicht in den Zähnen steckenbleiben. Bei gewissen Milchprodukten, wo dem nicht so ist, wie zum Beispiel bei hartem Käse, muß die gleiche Wartezeit wie nach fleischig eingehalten werden).
Ein Kranker oder ein Kleinkind darf, wenn es notwendig ist, die Wartezeit bis auf eine Stunde verkürzen, vorausgesetzt, daß man sich den Mund ausspült und die Zähne gründlich putzt und daß man nach dem fleischigen Mahl das Tischgebet verrichtet hat, wodurch klar festgestellt ist, daß das zweite (milchige) Mahl keine Fortsetzung des fleischigen ist.
In fleischigen Geräten gekochtes parwe Essen muß in fleischigem Geschirr angerichtet werden und darf nicht zusammen mit milchiger Nahrung gegessen werden. Man wird aber nicht fleischig dadurch, sondern kann gleich danach milchig essen.
Der Küchenausguß (außer wenn es dessen zwei gibt) ist in Wirklichkeit ein nicht-koscheres Gefäß, da er die Reste sowohl von fleischig als auch von milchig aufnimmt. Daher dürfen fleischiges und milchiges Geschirr nicht im Ausguß selbst gespült werden. Das macht das Geschirr nicht-koscher, auch wenn es nicht gleichzeitig abgewaschen wird. Man benutzt zum Spülen getrennte Einsätze, die in den Ausguß passen. Ebenso soll man verschiedenfarbige Gestelle gebrauchen, um das Geschirr im Ausguß aufzustapeln.
Man kann für fleischig und milchig die gleiche Geschirrspülmaschine benutzen, wenn man zum Stapeln des Geschirrs getrennte Gestelle anschafft, eines für fleischig und eines für milchig und die Maschine zwischen fleischiger und milchiger Benutzung (und umgekehrt) einmal leer laufen läßt. Der Leerlauf braucht kein voller Zyklus zu sein; einmal mit Waschmittel spülen ist genügend. (Andere rabbinische Autoritäten haben anders entschieden und erlauben den Gebrauch der gleichen Maschine auch nicht unter den oben erwähnten Bedingungen.)
Es ist üblich, Küchentücher von bestimmter Farbe oder bestimmtem Muster für fleischig und von anderer Farbe oder anderem Muster für milchig zu bestimmen. Diese Praxis vermeidet, daß man ein Handtuch, mit dem man fleischiges Geschirr abgetrocknet hat, das nächste Mal versehentlich für milchiges Geschirr benutzt, und umgekehrt. Wenn nötig, kann man jedes frischgewaschene Handtuch für fleischig oder milchig gebrauchen.
Wenn eine Person ein fleischiges Mahl, und eine andere am gleichen Tisch milchig ißt, so muß man eine klare Unterscheidung zwischen ihnen machen, wie z.B. durch verschiedene Tischdecken oder Platzmatten."
Und das ist nur Essen, wenn ich mir Socken anziehe, ich wag garnicht dran zu denken was da alles zu beachten ist.