11-02-2014, 12:32
Sinai schrieb:Harpya schrieb:schrieb: Darüber hinaus ist es nach § 184a des Strafgesetzbuchs nicht erlaubt, die Darstellungen sexueller Handlungen an Tieren zu verbreiten, zum Beispiel in Form von Fotos oder Videos
Fotos darf der Lehrer keine herzeigen, aber blöd reden darf er schon.
(11-02-2014, 01:46)Harpya schrieb: Ein Lehrer darf auch keinen foltern zur Anschauung, was betrifft das jetzt die Rechtslage.
Aber in wievielen Schulen hängt in der Klasse das Kruzifix mit dem Gekreuzigten?