11-02-2014, 13:15
(10-02-2014, 23:51)Harpya schrieb:(10-02-2014, 16:34)petronius schrieb:Nicht immer(10-02-2014, 00:14)Sinai schrieb: was ist wenn ein ultraliberaler Lehrer auf die Idee kommt, neben "homosexuellen Themen" auch "sodomitische Themen" à la Frau mit männlichen Schäferhund im Unterricht zu propagieren . . . als gleichberechtigte Form der Sexualität
dann wäre das durch den bildungsplan klar nicht gedeckt, da gutheißung einer straftat
da muß ich dir sogar recht geben. ich hatte den §184 stgb schlechterinnert, der in der tat nur die verbreitung einschlägiger schriften unter strafe stellt und somit in wörtlicher auslegung (keine ahnung, wie die entsprechende judikatur dazu aussieht) mündliche propaganda nicht
wie aber auch immer: im "Arbeitspapier für die Hand der Bildungsplankommissionen als Grundlage und Orientierung zur
Verankerung der Leitprinzipien" heißt es:
"Die Kinder und Jugendlichen müssen in der Lage sein, ihre eigenen Wertvorstellungen und Haltungen zu reflektieren und weiter zu entwickeln, Probleme und Konflikte friedlich zu lösen bzw. auszuhalten, aber auch Empathie für andere entwickeln zu können und sich selbst bezüglich des eigenen Denkens und Fühlens zu artikulieren und – wenn
nötig – auch zu relativieren. Das macht es auch erforderlich, die Perspektiven anderer Personen und Kulturen übernehmen zu können, Differenzen zwischen Geschlechtern, sexuellen Identitäten und sexuellen Orientierungen wahrzunehmen und sich für Gleichheit und Gerechtigkeit einsetzen zu können"
://www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/kultusportal-bw/Bildungsplanreform/Arbeitspapier_Leitprinzipien.pdf
wer hieraus die aufforderung an lehrer zur propaganda für zoophilie herausliest, muß sich wohl doch in ernsthafter sorge nach seiner psychischen gesundheit fragen lassen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

