11-02-2014, 16:02
(11-02-2014, 12:32)Wilhelm schrieb:Hat sich eben durchgesetzt, das sich kreuzigen lassen ein gutes Beispiel für Nächstenliebe ist.Sinai schrieb:Harpya schrieb:schrieb: Darüber hinaus ist es nach § 184a des Strafgesetzbuchs nicht erlaubt, die Darstellungen sexueller Handlungen an Tieren zu verbreiten, zum Beispiel in Form von Fotos oder Videos
Fotos darf der Lehrer keine herzeigen, aber blöd reden darf er schon.(11-02-2014, 01:46)Harpya schrieb: Ein Lehrer darf auch keinen foltern zur Anschauung, was betrifft das jetzt die Rechtslage.
Aber in wievielen Schulen hängt in der Klasse das Kruzifix mit dem Gekreuzigten?
Tiere sind da ein spezielles Thema, schon mal wo das Tier anfängt
was da allgemein formuliert ist.
Da steht im Gesetz auch Handlungen an Tieren, was ist mit Handlungen von Tieren an Menschen, die zugelassen werden.
Die kulturelle Wertschätzung von Tieren spielt da schon eine entscheidende Rolle.
Was auch religiös bedingt ist, z.B. die Stellung speziell von Hunden im Islam, die nur zu Sachzwecken, Jagd, Hüten.., geduldet werden.
Ansonsten zwar nicht verboten aber sehr unerwünscht mit einer
seltsam anmutenden Begründung.
Fragt sich noch warum man Leute diskriminieren will
ZETA (Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung ) z.B.
