25-02-2014, 18:08
Vielleicht weitgehend
"Im Gesetz über Rechtsquellen[6] (Legge sulle fonti del diritto)[7] vom 1. Oktober 2008 (in Kraft seit 1. Januar 2009) wird als erste Rechtsquelle und Bezugspunkt für die Auslegung das kanonische Recht festgelegt. Weitere Hauptquellen sind die vom Vatikanstaat erlassenen Gesetze, Dekrete, Reglemente und internationalen Abkommen (Art. 1). Braucht man Regelungen für Bereiche, welche in den bisherigen Rechtsquellen keine Beachtung finden, so greift man subsidiär auf italienische Gesetze und Rechtserlasse zurück. Einige wenige, für einen Staat grundlegende subsidiäre Übernahmen (etwa Zivil- und Strafrechtsbuch) sind seit der Staatsgründung explizit festgelegt und teilweise auf den Übernahmezeitpunkt eingefroren. Änderungen gibt es durch explizite Novellen. Andere Übernahmen geschahen bis 2008 quasi automatisch, seit 2009 müssen nun die vatikanischen Behörden die anwendbaren Rechtsquellen zuerst ausdrücklich billigen. Dies soll einen zusätzlichen Schutz bieten, dass mit den katholischen Doktrin gar nicht vereinbare Rechtsvorschriften liberaler Regierungen zur Anwendung kommen können.[8] Für diese allgemeinen Übernahmen und für die im weiteren erwähnten spezifischen Übernahmen gilt immer eine allgemeine Ausschlussklausel, wenn die Rechtserlasse im Widerspruch zu den Geboten des göttlichen Rechts, zu den allgemeinen Grundsätzen des kanonischen Rechts und zu bilateralen Verträgen stehen (Art. 3). Bei starken Divergenzen wurde schon bisher von dieser Klausel Gebrauch gemacht."
(wiki)
War mir auch nur so aufgefallen, für einen Disput weiss ich da recht wenig.
Italienisches Recht wurde schon übernommen, besonders auch in Fällen
von Drogenmissbrauch der im Kirchenrecht nicht vorkommt.
Inwiefern das seelische Drogen wie Glaubensverkündigung betrifft weiss ich auch nicht,
obwohls da Missbrauch gibt.
"Im Gesetz über Rechtsquellen[6] (Legge sulle fonti del diritto)[7] vom 1. Oktober 2008 (in Kraft seit 1. Januar 2009) wird als erste Rechtsquelle und Bezugspunkt für die Auslegung das kanonische Recht festgelegt. Weitere Hauptquellen sind die vom Vatikanstaat erlassenen Gesetze, Dekrete, Reglemente und internationalen Abkommen (Art. 1). Braucht man Regelungen für Bereiche, welche in den bisherigen Rechtsquellen keine Beachtung finden, so greift man subsidiär auf italienische Gesetze und Rechtserlasse zurück. Einige wenige, für einen Staat grundlegende subsidiäre Übernahmen (etwa Zivil- und Strafrechtsbuch) sind seit der Staatsgründung explizit festgelegt und teilweise auf den Übernahmezeitpunkt eingefroren. Änderungen gibt es durch explizite Novellen. Andere Übernahmen geschahen bis 2008 quasi automatisch, seit 2009 müssen nun die vatikanischen Behörden die anwendbaren Rechtsquellen zuerst ausdrücklich billigen. Dies soll einen zusätzlichen Schutz bieten, dass mit den katholischen Doktrin gar nicht vereinbare Rechtsvorschriften liberaler Regierungen zur Anwendung kommen können.[8] Für diese allgemeinen Übernahmen und für die im weiteren erwähnten spezifischen Übernahmen gilt immer eine allgemeine Ausschlussklausel, wenn die Rechtserlasse im Widerspruch zu den Geboten des göttlichen Rechts, zu den allgemeinen Grundsätzen des kanonischen Rechts und zu bilateralen Verträgen stehen (Art. 3). Bei starken Divergenzen wurde schon bisher von dieser Klausel Gebrauch gemacht."
(wiki)
War mir auch nur so aufgefallen, für einen Disput weiss ich da recht wenig.
Italienisches Recht wurde schon übernommen, besonders auch in Fällen
von Drogenmissbrauch der im Kirchenrecht nicht vorkommt.
Inwiefern das seelische Drogen wie Glaubensverkündigung betrifft weiss ich auch nicht,
obwohls da Missbrauch gibt.