28-02-2014, 13:57
Kaum, man lese nach:
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och sie tragen dazu bei, dass ich mich dieser Gemeinde so wenig verbunden fühle, dass ich zwar im Urlaub in Bayern in die Kirche gehe, nicht aber daheim in Hamburg. Und das müsste ich tatsächlich beichten. Denn gemäß dem Katechismus der katholischen Kirche verstoße ich gegen die Sonntagspflicht zur Teilnahme an der Messfeier, gegen das dritte Gebot also, begehe eine »schwere Sünde« und verliere die Gnade vor Gott (sofern er das auch so sieht). Ich dürfte also nicht mehr an der Messe teilnehmen, bevor ich nicht gebeichtet habe. Genauso geht es 85 Prozent der deutschen Katholiken, die, wenn überhaupt, nur noch zu hohen Feiertagen den Gottesdienst besuchen; bei den Protestanten sind es sogar 95 Prozent, aber dort gibt es keine Sonntagspflicht.
Doch für meinen Bischof gehöre ich trotzdem voll dazu. Denn ich zahle Kirchensteuer. Aus Angst, aus Überzeugung, aus schlechtem Gewissen? Oder als eine Art Rückversicherung? Egal, ich zahle, und meine schweren Sünden spielen keine Rolle mehr. Die katholische Kirche hat in Finanzdingen eine unrühmliche Tradition; das hemmungslose Wirken des Ablasspredigers Johann Tetzel – »Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt« – war für Martin Luther der Anlass zum Anschlag seiner Thesen.
Wehe aber, ich zahlte nicht mehr. Dann würden mir flugs, und das ist amtlich, die heiligen Sakramente gestrichen: Kommunion, Beichte, Krankensalbung. Es gäbe keine kirchliche Hochzeit, sofern ich keine Sondergenehmigung vorweisen könnte. Es gäbe keine kirchliche Beerdigung, sofern ich nicht vorher noch bereute. Ich dürfte nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden. Kurz: Ich gehörte im Nu nicht mehr zur kirchlichen Glaubensgemeinschaft, ganz egal, ob ich bei jedem Sonntagsgottesdienst in der ersten Bankreihe kniete, keine Beichte ausließe, tätige Nächstenliebe übte, im Bekanntenkreis missionierte und auch sonst ein tiefgläubiger Mensch wäre. It’s the economy – selbst beim Glauben.
Aber muss das so sein? Gefragt hat das der emeritierte deutsche Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp. Der international anerkannte Experte trat 2007 auf dem Standesamt aus der Organisation Kirche aus, erklärte aber gleichzeitig, er fühle sich der katholischen Glaubensgemeinschaft weiterhin zugehörig. Für das Freiburger Erzbistum konnte das nicht sein. Man klagte gegen Zapp, und seit Oktober 2012 gibt es ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts in Leipzig: Wer in Deutschland aus der Organisation Kirche austritt, gehört auch nicht mehr zur Gemeinschaft der Gläubigen.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer hier den katholischen Glauben praktizieren will, muss zahlen. Und Ablass-Tetzel hin, Luther her: Auch die evangelische Kirche hat die Mitgliedschaft an die Kirchensteuer gekoppelt. Wer austritt, da sind die Protestanten nicht ganz so knallhart, verliert zwar nicht den Anspruch auf das Abendmahl, aber auch auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Taufe oder Hochzeit. Auf das kirchliche Begräbnis? Hängt vom Pfarrer ab."
*http://www.zeit.de/2012/51/Kirchensteuer-Ausschluss-Christ
Ist das nicht aufopfernd, bevor der Gläubige vom schnöden Mammon verführt wird, erklärt sich die Kirche
großzügig bereit sein Geld gottgefällig anzulegen.
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och sie tragen dazu bei, dass ich mich dieser Gemeinde so wenig verbunden fühle, dass ich zwar im Urlaub in Bayern in die Kirche gehe, nicht aber daheim in Hamburg. Und das müsste ich tatsächlich beichten. Denn gemäß dem Katechismus der katholischen Kirche verstoße ich gegen die Sonntagspflicht zur Teilnahme an der Messfeier, gegen das dritte Gebot also, begehe eine »schwere Sünde« und verliere die Gnade vor Gott (sofern er das auch so sieht). Ich dürfte also nicht mehr an der Messe teilnehmen, bevor ich nicht gebeichtet habe. Genauso geht es 85 Prozent der deutschen Katholiken, die, wenn überhaupt, nur noch zu hohen Feiertagen den Gottesdienst besuchen; bei den Protestanten sind es sogar 95 Prozent, aber dort gibt es keine Sonntagspflicht.
Doch für meinen Bischof gehöre ich trotzdem voll dazu. Denn ich zahle Kirchensteuer. Aus Angst, aus Überzeugung, aus schlechtem Gewissen? Oder als eine Art Rückversicherung? Egal, ich zahle, und meine schweren Sünden spielen keine Rolle mehr. Die katholische Kirche hat in Finanzdingen eine unrühmliche Tradition; das hemmungslose Wirken des Ablasspredigers Johann Tetzel – »Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt« – war für Martin Luther der Anlass zum Anschlag seiner Thesen.
Wehe aber, ich zahlte nicht mehr. Dann würden mir flugs, und das ist amtlich, die heiligen Sakramente gestrichen: Kommunion, Beichte, Krankensalbung. Es gäbe keine kirchliche Hochzeit, sofern ich keine Sondergenehmigung vorweisen könnte. Es gäbe keine kirchliche Beerdigung, sofern ich nicht vorher noch bereute. Ich dürfte nicht mehr Tauf- oder Firmpate werden. Kurz: Ich gehörte im Nu nicht mehr zur kirchlichen Glaubensgemeinschaft, ganz egal, ob ich bei jedem Sonntagsgottesdienst in der ersten Bankreihe kniete, keine Beichte ausließe, tätige Nächstenliebe übte, im Bekanntenkreis missionierte und auch sonst ein tiefgläubiger Mensch wäre. It’s the economy – selbst beim Glauben.
Aber muss das so sein? Gefragt hat das der emeritierte deutsche Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp. Der international anerkannte Experte trat 2007 auf dem Standesamt aus der Organisation Kirche aus, erklärte aber gleichzeitig, er fühle sich der katholischen Glaubensgemeinschaft weiterhin zugehörig. Für das Freiburger Erzbistum konnte das nicht sein. Man klagte gegen Zapp, und seit Oktober 2012 gibt es ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts in Leipzig: Wer in Deutschland aus der Organisation Kirche austritt, gehört auch nicht mehr zur Gemeinschaft der Gläubigen.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer hier den katholischen Glauben praktizieren will, muss zahlen. Und Ablass-Tetzel hin, Luther her: Auch die evangelische Kirche hat die Mitgliedschaft an die Kirchensteuer gekoppelt. Wer austritt, da sind die Protestanten nicht ganz so knallhart, verliert zwar nicht den Anspruch auf das Abendmahl, aber auch auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Taufe oder Hochzeit. Auf das kirchliche Begräbnis? Hängt vom Pfarrer ab."
*http://www.zeit.de/2012/51/Kirchensteuer-Ausschluss-Christ
Ist das nicht aufopfernd, bevor der Gläubige vom schnöden Mammon verführt wird, erklärt sich die Kirche
großzügig bereit sein Geld gottgefällig anzulegen.
