Eine abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung, wird doch in der Schufa klar vermerkt. Wenn man bei einem Gerichtsvollzieher nicht zahlt oder nicht in maximal 6 Monatsraten zahlen kann, oder nichts gepfändet werden kann, muss man entweder eine Eidesstaatliche Versicherung abgeben, oder es folgt ein Haftbefehl. So eine Eidestaatliche Versicherung wird doch an die Schufa gemeldet, und diese steht so lange da, bis dieser Betrag wieder ausgeglichen wurde. Ob das der Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher meldet, wie die Abfolge ist.... ist halt ein System.
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