14-05-2014, 07:49
Diese Elitärstellung, dass nur mit Meisterbrief ein Gewerbe eröffnet werden kann, gehört meines Erachtens schon längst abgeschafft,.. nur als Beispiel...: ein Bekannter von mir hat sich hobbymäßig auf Intarsien spezialisiert, wollte das als neues Standbein nebenberuflich machen, darf aber nicht, da ihm die Gewerbeberechtigung, sprich abgeschlossene Tischlerausbildung fehlt,..sicher gibt es Bereiche, wo besondere Befähigungen nachgewiesen werden müssen, aber dies kann ja durch Prüfung vor der ausstellenden Behörde erfolgen,.. damit würde übrigens auch aktuelles Wissen garantiert,..
Aut viam inveniam aut faciam

