18-05-2014, 13:51
Das ist aber ein schon allzu naives Vorurteil.
Ich sehe das emotionslos. Keine Partei wird den schwarzen Peter auf sich nehmen, der Öffentlichkeit erklären zu wollen, daß der Muezzin ab jetzt in Deutschland erforderlich ist.
Die Politiker werden abwarten, ob ein Moslem eine Verfassungsklage ('Gleichberechtigung') durchbringt und eben dieses allfällige höchstgerichtliche Ergebnis abwarten.
Und ich kann mir nicht vorstellen, daß es die Aufgabe eines Gerichts sein kann, zu definieren
ob in Deutschland der Muezzin rufen darf . . .
Das wird im Kreis gehen. Die Politik wird sagen, es muß das Höchstgericht entscheiden, das Höchstgericht wird sagen, derartiges falle in die Kompetenz des Souveräns, das heißt des Wählers, das heißt des Bundestags.
Gerade in der heutigen Zeit, wo alles in Richtung einer religionsfreien Gesellschaft geht, wäre es ein Anachronismus wenn jetzt auf einmal der Karren in Richtung 'Durchdringung des öffentlichen Raums durch mehr Religion' ginge.
Wenn moslemische Eltern klagen, weil sie nicht wollen, daß ihre Kinder im Kindergarten einen Weihnachtsmann sehen, dann würden sich sofort christliche Elterninitiativen bilden, die eine Sammelklage einbringen, sich einen teuren Staranwalt nehmen, weil sie nicht wollen, daß ihre Kinder um Mitternacht den islamischen Spruch aus dem Lautsprecher des Minaretts hören
Eine Klage von Moslemorganisationen beim Verfassungsgericht, den Muezzin mit dem Argument 'Gleichberechtigung' in Deutschland einzuführen, ginge ins Leere
Das Höchstgericht wehrt sich dagegen, für politische, ideologische, religiöse Streitereien mißbraucht zu werden.
Da gibt es die Frage des 1. Mai
Es gibt heute Stimmen in Arbeitgeberkreisen, die den Feiertag liebend gerne abschaffen würden und argumentieren damit, daß seit spätestens 1989 der Marxismus tot ist. Und sie meinen, daß zu den Aufmärschen ohnehin keiner mehr geht. Vielleicht klagen sie das beim Verfassungsgericht ein mit der Bitte, den Feiertag abzuschaffen. Ein Versuch kostet nicht viel
Aber das Verfassungsgericht weist solche Art von Klagen regelmäßig zurück, es vertritt die Ansicht, daß das die Aufgabe des Gesetzgebers (Bundestag) sei, zu entscheiden wann ein gesetzlicher Feiertag ist.
Auch den Ramadan könnte niemand mit Erfolg einklagen in Deutschland.
All das ginge in Richtung ‚Richterrecht’, ein demokratiepolitischer Alptraum.
Wozu dann alle paar Jahre einen Bundestag wählen, wozu dann hunderte teure Abgeordnete, wenn das Recht von den Richtern geschaffen werden würde ?
Dadurch würde der gesamte politische status quo in Frage gestellt werden, die deutsche Gesellschaft müßte sich eine neue Verfassung erarbeiten. Da ginge es aber längst nicht mehr um Fragen des Muezzin, sondern auch darum, wer das Pensionsalter festlegen darf (Bundestag oder Höchstgerichte), wer das Pensionsalter von Mann und Frau entscheiden darf und viele andere Fragen.
Fragen der Abtreibung, Fragen der Homosexuellenehe, Fragen des Adoptionsrechts homosexueller Paare, Fragen des Steuerrechts, Fragen der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, . . .
. . . bei der Frage der Homosexuellenehe wären dann die Moslemorganisationen nicht mehr so liberal
(leer)
Ich sehe das emotionslos. Keine Partei wird den schwarzen Peter auf sich nehmen, der Öffentlichkeit erklären zu wollen, daß der Muezzin ab jetzt in Deutschland erforderlich ist.
Die Politiker werden abwarten, ob ein Moslem eine Verfassungsklage ('Gleichberechtigung') durchbringt und eben dieses allfällige höchstgerichtliche Ergebnis abwarten.
Und ich kann mir nicht vorstellen, daß es die Aufgabe eines Gerichts sein kann, zu definieren
ob in Deutschland der Muezzin rufen darf . . .
Das wird im Kreis gehen. Die Politik wird sagen, es muß das Höchstgericht entscheiden, das Höchstgericht wird sagen, derartiges falle in die Kompetenz des Souveräns, das heißt des Wählers, das heißt des Bundestags.
Gerade in der heutigen Zeit, wo alles in Richtung einer religionsfreien Gesellschaft geht, wäre es ein Anachronismus wenn jetzt auf einmal der Karren in Richtung 'Durchdringung des öffentlichen Raums durch mehr Religion' ginge.
Wenn moslemische Eltern klagen, weil sie nicht wollen, daß ihre Kinder im Kindergarten einen Weihnachtsmann sehen, dann würden sich sofort christliche Elterninitiativen bilden, die eine Sammelklage einbringen, sich einen teuren Staranwalt nehmen, weil sie nicht wollen, daß ihre Kinder um Mitternacht den islamischen Spruch aus dem Lautsprecher des Minaretts hören
Eine Klage von Moslemorganisationen beim Verfassungsgericht, den Muezzin mit dem Argument 'Gleichberechtigung' in Deutschland einzuführen, ginge ins Leere
Das Höchstgericht wehrt sich dagegen, für politische, ideologische, religiöse Streitereien mißbraucht zu werden.
Da gibt es die Frage des 1. Mai
Es gibt heute Stimmen in Arbeitgeberkreisen, die den Feiertag liebend gerne abschaffen würden und argumentieren damit, daß seit spätestens 1989 der Marxismus tot ist. Und sie meinen, daß zu den Aufmärschen ohnehin keiner mehr geht. Vielleicht klagen sie das beim Verfassungsgericht ein mit der Bitte, den Feiertag abzuschaffen. Ein Versuch kostet nicht viel
Aber das Verfassungsgericht weist solche Art von Klagen regelmäßig zurück, es vertritt die Ansicht, daß das die Aufgabe des Gesetzgebers (Bundestag) sei, zu entscheiden wann ein gesetzlicher Feiertag ist.
Auch den Ramadan könnte niemand mit Erfolg einklagen in Deutschland.
All das ginge in Richtung ‚Richterrecht’, ein demokratiepolitischer Alptraum.
Wozu dann alle paar Jahre einen Bundestag wählen, wozu dann hunderte teure Abgeordnete, wenn das Recht von den Richtern geschaffen werden würde ?
Dadurch würde der gesamte politische status quo in Frage gestellt werden, die deutsche Gesellschaft müßte sich eine neue Verfassung erarbeiten. Da ginge es aber längst nicht mehr um Fragen des Muezzin, sondern auch darum, wer das Pensionsalter festlegen darf (Bundestag oder Höchstgerichte), wer das Pensionsalter von Mann und Frau entscheiden darf und viele andere Fragen.
Fragen der Abtreibung, Fragen der Homosexuellenehe, Fragen des Adoptionsrechts homosexueller Paare, Fragen des Steuerrechts, Fragen der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, . . .
. . . bei der Frage der Homosexuellenehe wären dann die Moslemorganisationen nicht mehr so liberal
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