09-06-2014, 16:34
Kinderhochzeiten werden teils aus Koran 65:4 ableiten:
“Und wenn ihr bei denjenigen von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten, (irgendwelche) Zweifel hegt, soll ihre Wartezeit (im Fall der Ehescheidung) drei Monate betragen. Ebenso bei denen, die (ihres jugendlichen Alters wegen noch) keine Menstruation gehabt haben.“ (Übersetzung nach Rudi Paret)
Da wird schon über noch nichtmal Geschlechtsreife geschrieben.
Weiter beziehen sie sich auf einen Hadith (Taten und Aussprüche des Propheten), nachdem die Frau des Propheten Muhammad, Aischa, bei der Eheschließung sechs und beim ersten Geschlechtsverkehr neun Jahre alt gewesen sein soll; letzteres sei folglich das Mindestalter von Frauen bei der Hochzeit. Nach den Befürwortern der Kinderehe gilt ein Ignorieren dieses Hadith als illegitime Veränderung des göttlichen Gesetzes.
Da wird inzwischen auch drüber gestritten, nicht um die Abschaffung sondern
ausgesetzte Praktizierung solange für die Öffentlichkeit der Welt nötig.
(Wie auch Köpfen, Hängen...)
“Und wenn ihr bei denjenigen von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten, (irgendwelche) Zweifel hegt, soll ihre Wartezeit (im Fall der Ehescheidung) drei Monate betragen. Ebenso bei denen, die (ihres jugendlichen Alters wegen noch) keine Menstruation gehabt haben.“ (Übersetzung nach Rudi Paret)
Da wird schon über noch nichtmal Geschlechtsreife geschrieben.
Weiter beziehen sie sich auf einen Hadith (Taten und Aussprüche des Propheten), nachdem die Frau des Propheten Muhammad, Aischa, bei der Eheschließung sechs und beim ersten Geschlechtsverkehr neun Jahre alt gewesen sein soll; letzteres sei folglich das Mindestalter von Frauen bei der Hochzeit. Nach den Befürwortern der Kinderehe gilt ein Ignorieren dieses Hadith als illegitime Veränderung des göttlichen Gesetzes.
Da wird inzwischen auch drüber gestritten, nicht um die Abschaffung sondern
ausgesetzte Praktizierung solange für die Öffentlichkeit der Welt nötig.
(Wie auch Köpfen, Hängen...)
