13-06-2014, 13:36
(20-05-2014, 23:40)Sinai schrieb: Alimente für das Kind müssen in dieser Gesellschaft vom geschiedenen Mann unabhängig von einem Verschulden bezahlt werden. Und die Wohnung muß er auch hergeben. Unabhängig vom Verschulden.Hat sich die Rechtlage neuerdings geändert ?
Wenn diese Gesellschaft schon so ein großes Interesse hat, die Ehen zu scheiden, dann soll doch sie die Alimente zahlen
Soll sich ihre gesellschaftlichen Experimente selbst bezahlen
"Die Frau hatte während der Ehe einem gesunden Jungen das Leben geschenkt; der Gatte galt von Gesetzes wegen als leiblicher Vater. Kurz nach der Geburt trennte sich das Paar. Die Studentin verlangte Unterhalt für sich und das Kind. Der Mann weigerte sich zu zahlen. Begründung: Der dunkelhaarige Knabe ähnele ihm nicht im Geringsten. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass seine Mutter ihm die Haare blond gefärbt habe, um zu vertuschen, dass er nicht der Vater sei.
Es klappt auch mit dem Nachbarn
Die Frau wollte dieses Argument nicht gelten lassen. Sie bestritt vehement, ihren Mann jemals betrogen zu haben. Auch das Aussehen des Kindes habe sie nicht manipuliert. Vielmehr seien Veränderungen der Haarfarbe in diesem Alter ein ganz natürlicher Prozess, der sich auch bei anderen Kindern beobachten lasse. Aus diesem Grund verweigerte sie auch ihre Einwilligung in einen Vaterschaftstest.
Der Mann focht die Vaterschaft gerichtlich an und ließ den DNA-Test von offizieller Seite anordnen. Das Ergebnis war eindeutig: Der Gatte kam als Erzeuger des plötzlich erblondeten Knaben nicht in Frage. Eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind war daher ausgeschlossen. Auch die Frau konnte keine weiteren Ansprüche geltend machen. Nicht einmal auf eine gerne bemühte Ausnahmeregelung konnte sich die versierte Hobbyfriseurin berufen."
*http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-6699/scheidungsrecht_aid_65013.html
Welche Fälle meinst du.
Falls ein Vater nicht zahlt oder zu zu klären ist, bekommt eine Mutter staatlichen Unterhaltsvorschuss.
