21-06-2014, 12:08
(20-06-2014, 22:46)indymaya schrieb: Welches Einvernehmen denn? Ehe mit Austrittsklausel? Weshalb dann Ehe?
Und was soll denn "ehebrecherischer" sein als wenn ein Ehepartner jemand anderen heiratet?
Ehebruch ist aus katholischer Sicht ein ganz schlimmes Vergehen, wird aber nicht mit Exkommunikation geahndet. Beichte, bereuen, die Absicht, solches Vergehen nicht zu wiederholen und die Ableistung der vom Beichtvater auferlegten Buße (vielleicht x-"Vater unser" und "ave Maria" - ich habe mit den Folgen des Bekennens dieser Sünde keinerlei Erfahrung - als Erwachsener war ich schon raus aus der RKK) bringen ebenso wie Mord durch das "ego te absolvo" des Beichtigers die Verzeihung sowohl der Kirche und als auch Gottes. Unverzeihlich erscheint der Kirche jedoch eine Wiederverheiratung nach Scheidung. Das bewirkt wenigstens z.Z. noch Exkommunikation und kann die wirtschaftliche Existenz von Angestellten der RKK bedrohen, die Kündigung zu erwarten haben, wenn ihr damit gezeigtes sündiges Verhalten öffentlich wird, weil das ein Ärgernis für andere Gläubige darstellt. Und eine solche Kündigung erfolgt trotz der Tatsache, dass die Bezüge des Gekündigten ganz oder doch wenigstens zum überwiegenden Teil von öffentlichen Händen und/oder Versicherungen getragen werden.
Ein Unding, das.
Und mir auch vollkommen unverständlich ist die Einordnung der Schwere des Vergehens der Wiederverheiratung Geschiedener im Vergleich mit Mord, Vergewaltigung, Kindsmissbrauch etc. Für die 3 letzteren Vergehen kann der Beichtiger, teilweise nach Rückfrage bei ihm vorgesetzten Hierarchien, ein "ego te absolvo" aussprechen - für Wiederverheiratung nach geschiedener Ehe nicht, naja, wenigstens z.Z. noch. Vielleicht tut sich da was in der Ägide des Franciscus.

