21-06-2014, 23:55
(21-06-2014, 13:06)Sinai schrieb: Wenn Du Dich nicht an die Spielregeln hältst, fliegst Du aus jeder Religionsgemeinschaft oder Partei.
In manchen Fällen würde ich eine gewisse Berechtigung in einer Kündigung bei Verstoß gegen irgendwelche Vereinsregeln dann sehen, wenn der Arbeitgeber den zu Kündigenden auch bezahlt. Die beiden Großkirchen tragen jedoch finanziell wenig bis nix zur Finanzierung ihrer Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime bei und unterliegen trotzdem nicht in toto dem für andere Arbeitgeber verbindlichen Arbeitsrecht - im Gegensatz übrigens zu einigen anderen Konfessionen und Religionsgemeinschaften. Diese Sonderstellung von privilegierten Konfessionen allgemein und speziell als Arbeitgeber zeigt schon hohen Änderungsbedarf - imho.

