29-06-2014, 17:00
(29-06-2014, 03:44)Harpya schrieb: "Die Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Die 26-Jährige war von ihrem Mann geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Eine Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres schien für sie der einzige Ausweg, um dem Terror ihres Noch-Ehemannes zu entkommen. Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin.
Und weiter: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat"
Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen. Das Urteil der Richterin wäre jederzeit und sofort anfechtbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Wenn das in Marokko nicht so ist, gilt das nicht für Deutschland und für keinen anderen demokratischen Staat hier in Europa.
Die Richterin riskiert mit einem solchen Urteil auch noch ihren Richterstuhl auf immer und ewig.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........

