(29-06-2014, 17:00)Geobacter schrieb:(29-06-2014, 03:44)Harpya schrieb: " . . . Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen – mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB". Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin . . . "
Diese Geschichte ist frei erfunden und hat sich ganz sicher nie und nirgends so zugetragen. Das Urteil der Richterin wäre jederzeit und sofort anfechtbar. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
( . . . )
Die Richterin riskiert mit einem solchen Urteil auch noch ihren Richterstuhl auf immer und ewig.
Ich bin auch sicher, daß das so keinesfalls stimmen kann. Eine Ente
Ein Urteil mit einer derartigen Begründung würde sofort mit Erfolg angefochten werden.