18-07-2014, 20:42
(18-07-2014, 17:29)Blackysmart schrieb: Ich habe einen türkischen Kollegen (schon als Kind nach Deutschland gekommen), mit dem ich viel über Politik und Gesellschaft diskutiere. Er ist ein sehr netter Kerl und wir verstehen uns sehr gut - bis auf den religiösen Bereich.
Gestern kam das Gespräch nun auf Moral und Tradition in der Gesellschaft. Mein Kollege sagte, er könne nicht nachvollziehen, dass es hier . . . und es auch noch sündige Swingerclubs gäbe.
Ich sagte ihm, dass diese Dinge durch das Grundgesetz garantiert seien
Das stimmt nicht.
1960 gab es auch schon das Grundgesetz und da lebten die Leute ohne diese Swingerclubs.
Das Grundgesetz garantiert keineswegs die sog. Swingerclubs. Sie werden im GG nicht erwähnt. Der Gesetzgeber kann sie jederzeit wieder mit einfacher Mehrheit (50,1 %) verbieten.