13-08-2014, 01:31
(12-08-2014, 20:41)Mustafa schrieb: Grundgesetzwidrige islamistische Vereinigungen können natürlich verboten werden.
Nur gibt es da in Europa kaum welche, was man von rechtsextremen Vereinigungen leider nicht sagen kann.
Teile des Wegs, der zu Gott führt, die Scharia, sind definitiv GG-widrig, wurden aber von um die 80% der islamischen Staaten als den Menschenrechten nach UN-Deklaration übergeordnet erklärt (Kairoer Erklärung), ebenso in einer Erklärung des europäischen Islamrates. Das zu bagatellisieren, gelingt mir nicht ebenso wie Dir.
Auch der Koran an sich enthält grundgesetzwidrige Anweisungen, die schwer umdefiniert werden können, weil sie eigentlich unmissverständlich sind. Muslimas leiden darunter besonders.
Soweit rechtsextreme Organisationen nachweisbar verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, werden sie verboten. Und das ist gut so, sehr gut. Aber das muss in einem Rechtsstaat schon nachgewiesen werden.
Dem Islam könnte man dies an Hand seiner Satzung (=Koran/Sunna/Scharia) viel eher nachweisen, was allerdings nicht heißt, dass ich ein Verbot dieser Religion befürworten würde.
Aber zum Kuckuck nochmal, sind nicht die Bürger Europas Herr im eigenen Haus? Sie sind es noch immer und sie sollten schon bestimmen dürfen, wer aufgenommen wird und wer nicht.
Die Schweiz hat das gerade kürzlich in einer Volksabstimmung getan. Anerkennenswert, das, auch wenn ich in der entsprechenden Befragung anders gestimmt hätte als die Schweizer Mehrheit, aber das Prinzip der direkten Demokratie gefällt mir. Es sollte auch in den EU Staaten mehr als bisher angewandt werden.