18-08-2014, 13:28
(18-08-2014, 01:10)Mustafa schrieb:(18-08-2014, 01:00)Erich schrieb: Was wäre eigentlich gegen eine Entscheidung des europäischen Souveräns, der Gesamtheit der wahlberechtigten Bürger - natürlich auch derjenigen, die dem Islam anhängen - einzuwenden?
Na der Widerspruch zum Grundgesetz.
Keine Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer Abstammung, Religionszugehörigkeit, usw.!
Du scheinst diesen Wert echt noch nicht verinnerlicht zu haben.
Der Eigentümer hat das Recht, darüber zu entscheiden, wem er in seinem Haus Aufnahme gewähren will und wem nicht. Der "Eigentümer" Europas ist der Souverän und das ist die Gemeinschaft aller walberechtigten europäischen Bürger. Und dieser Souverän darf exakt das tun, was z.B. die Schweiz vor Kurzem tat. Sollte das Grundgesetz den Eigentümer tatsächlich an der Ausübung seines Quasi-Naturrechts hindern, was mir keineswegs sicher scheint, bestünde diesbezüglich eben Änderungsbedarf. Das GG ist schließlich nicht sowas wie Gottes persönliches Wort, der Koran

Im Übrigen lässt es auch in seiner gegenwärtigen Fassung sehr wohl die Abwehr von ihm widersprechenden Ideologien zu. Eine solche Ideologie spricht aus dem Koran, ganz unmissverständlich und nicht weginterpretierbar z.B. hier:
Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.
Quelle: #http://islam.de/13822, Sure 4,34
Das gilt den allermeisten Muslimen unzweifelhaft als wörtliche Aussage Allahs und ist gängige Praxis in der gesamten Umma. Man beachte auch den darin enthaltenen Imperativ und die Aufforderung, bereits auf Verdacht zu strafen.
Und nun sag mir, wie Du Sure 4,34 mit der im GG geforderten Gleichberechtigung der Geschlechter in Einklang bringen kannst oder welche Interpretationsmöglichkeiten dieses Textes Du siehst, damit er GG-konform gelebt werden kann.
Wäre der Koran ein Parteiprogramm, müsste dieser Artikel ersatzlos gestrichen werden, wenn die Partei zur Wahl zugelassen werden sollte.
Im Koran sind aber noch mehr Ayats enthalten, die dem GG widersprechen. 4,34 habe ich seiner seltenen Klarheit wegen als Beispiel gewählt.
(18-08-2014, 01:10)Mustafa schrieb:(18-08-2014, 01:00)Erich schrieb: Fakten sind selbstverständlich keine "billige Hetze", auch dann nicht, wenn sie ebenso wie die Argumente meiner Meinungsgegner wiederholt werden.
Aber dann, wenn sie gezielt einseitig und unter Verheimlichung gegenteiliger Fakten als "große Gefahr" hochgehetzt werden, die selbst Änderungen des GG nötig machen soll.
Jo mei, welche "gegenteilige "Fakten" verheimliche ich denn?
Ist es nicht eher so, dass viele Muslime versuchen, gegebene Fakten zu relativieren, z.B. die Erklärungen islamischer Staaten und offizieller islamischer Verbände, oder sie ganz wegzuinterpretieren?