21-08-2014, 13:36
(21-08-2014, 12:48)Gundi schrieb:(21-08-2014, 12:30)Erich schrieb: Liegen die Argumente aller Seiten auf dem Tisch, soll der Hausherr entscheiden, wem er in seinem Haus Heimrecht gewähren will und wem nicht oder nur unter bestimmten, von ihm selbst festgelegten Bedingungen.
Noch einmal meine Frage: Warum sollte es überhaupt zu solch einem Volksentscheid kommen?
Welche konkreten Gründe würden das rechtfertigen und vor allem: wer sollte das Recht haben darüber zu entscheiden, ob dies zur Abstimmung kommt oder nicht?
Der Erich aus unserem Forum etwa? Warum und auf welcher Grundlage nimmst du dir das Recht heraus, darüber zu entscheiden worüber es Volksentscheide geben soll?
Deiner Argumentation fehlt jede sachliche, obkektive Grundlage. Genau die benötigt es aber, um überhaupt einen Volksentscheid in Vereinbahrung mit unserem GG durchzuführen.
Da kann nicht jeder Stimmungsmacher einfach mal seine Hetze verbreiten und meinen, dadurch einen Volksentsched herbeiführen zu können...
Volksentscheid ist erstmal eine Stufe.
Da gibts genauso noch Volksbegehren, Volksbefragung.
Alles führt letztlich zu einer Volksabstimmung.
Jede Wahl ist letzentlich auch nur eine Volksabstimmung.
Jede Partei kann sich da was auf die Fahne schreiben, auf welcher Grundlage auch immer.
Worüber es Entscheide geben sollte ist jedermanns Recht der freien
Meinungsäußerung.
Wenn dafür eine ausreichende Mehrheit gefunden wird kann man auch über die
Schwanzlänge von Zuchtmäusen oder Bananenkrümmung abgestimmt werden.
Da kann tatsächlich erstmal jeder kommen und was fordern.
Auch Scharia und Burkha-Ganzkörperkondome, oder selbige abschaffen
wie Frankreich.
Es gibt auch eine Bauordnung für Wohngebiete und sonstwas,
wenn man gegen Minarette ist , dann ist das eben so.
Sinnvoll oder nicht.
Volksbegehren, Referenden.... sind nunmal ein Zeichern einer direkten
Demokratie,obs einem passt oder nicht.
Viele öffentliche Diskussionen fliessen auch in die laufende Gesetzgebung ein.
Wer will sich denn das Recht herausnehmen über was man eine
Abstimmung erreichen will oder darf oder andenken?
Kann nur von Kirchlichen sein, da gibts ja Gedankenverbrechen.
Du sollst nicht begehren..., zack , schon mit einem Bein im Knast.
