23-08-2014, 22:08
(21-08-2014, 12:42)Gundi schrieb:(20-08-2014, 23:57)Erich schrieb: Eine Zuwanderungsbeschränkung aus dem Islam ist keine Diskriminierung, sondern ebenso wie die Aufhebung der Automatisierung bei der Erteilung der Staatsbürgerschaft und damit des Wahlrechts durch ein EU-Land meiner festen Überzeugung nach eine erforderliche Abwehrmaßnahme, um auch in Zukunft die uneingeschränkte rechtsbindende Geltung der Menschenrechte in Europa ohne religiöse Verwässerung aufrechtzuerhalten.
Ich bitte um konkrete Beispiele, wo die rechtsbindende Geltung der Menschenrechte in Deutschland "religiös verwässert" wurde.
Womit konkret wird die "erforderliche Abwehrmaßnahme" begründet?
In D bisher nicht. Die Situation in islamisch dominierten Ländern zeigt jedoch, was die Religion Islam vermag und eine gewisse den islamischen Vorstellungen entgegengebrachte Akzeptanz ist bereits heute in GB und anderen EU-Staaten zu beobachten, die Scharia-Gerichte im Bereich Familienrecht zulassen, was erste Schritte zugunsten der im Koran explizit geforderten Ungleichbehandlung der Geschlechter darstellt. Und da kommt umso mehr, umso mehr die Wiederwahl von Politikern von wahlberechtigten Muslimen beeinflusst wird.

