20-11-2014, 18:58 
		
	
	
		Aus Wiki zum Staatskirchenrecht: "Das so einvernehmlich geschaffene Vertragsstaatskirchenrecht (Konkordatsrecht) stellt einen schonenden Ausgleich staatlicher und religiöser Interessen dar. Die Regelungen werden nicht einseitig gesetzt, sondern sind eine Selbstbindung der Vertragsparteien, die staatlicher Souveränität und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht, das aus der Trennung von Staat und Kirche folgt, gleichermaßen gerecht wird. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat das Vertragsstaatskirchenrecht durch die Vertragsschlüsse zwischen den neuen Bundesländern und den Kirchen wieder an Bedeutung gewonnen."
Ich habe keinen Anlass das in den Vor-Beiträgen gehässige, einseitig von Neid geprägte Sammelsurium von Negativ-Zitaten auch nur im Ansatz zu glauben, zumal Negativwertung gleich eingeflochten wird - genauso wenig, wie ich bei den Vertragsverhandlungen dabei war oder davon weiß. Und im Netz gibt es genug Mobbing-Interessenten, die nichts unversucht lassen, sowohl den staatlichen Stellen als auch den Kirchen "am Zeug zu flicken".
Wer ein andersartiges Interesse hat, kann sich politisch engagieren und seine Partei in die entsprechende Ecke steuern.
	
	
Ich habe keinen Anlass das in den Vor-Beiträgen gehässige, einseitig von Neid geprägte Sammelsurium von Negativ-Zitaten auch nur im Ansatz zu glauben, zumal Negativwertung gleich eingeflochten wird - genauso wenig, wie ich bei den Vertragsverhandlungen dabei war oder davon weiß. Und im Netz gibt es genug Mobbing-Interessenten, die nichts unversucht lassen, sowohl den staatlichen Stellen als auch den Kirchen "am Zeug zu flicken".
Wer ein andersartiges Interesse hat, kann sich politisch engagieren und seine Partei in die entsprechende Ecke steuern.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
	
	
Ekkard

 
 

 
