(10-12-2014, 21:52)Gundi schrieb: müssen wir Beweise für die jeweiligen Ansichten einfordern und danach die Sachlage beurteilen.
Kannst du mir erklären, was du mit "Beweise für Ansichten" meinst?
Wie kann man eine Ansicht (z.B. zur Stellung der Frau oder der Beschneidung) denn beweisen?
Hinter einer Ansicht steht ein Werturteil.
Wenn jemand sagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar!", dann gibt es da auch nichts zu beweisen.