31-12-2014, 20:03
(31-12-2014, 19:37)Gundi schrieb:(31-12-2014, 19:33)Harpya schrieb:(31-12-2014, 18:53)Bion schrieb: Danach hatte ich nicht gefragt. Meine Frage galt dem Unsinn, den du zuvor behauptet hattest.
„Ihr, die ihr glaubt! Gehorcht Allah und gehorcht
dem Gesandten und denjenigen, die unter euch die
Befehlsgewalt innehaben.“ (4:59)"
Kann denn "Befehlsgewalt" heutzutage nicht auch weltliches Recht bedeuten?
Was heute so gemacht wird ist vielschichtig.
Grundätzlich ist das aber im Islam nicht vorgesehen, der oberste Führer vereinigt das auf sich.
Wer sollte einen Mohammed oder Kalifen verurteilen, dazu würde es einer nicht gegebenen Macht bedürfen.
Legislative, Judikative und Exekutive liegen da praktisch noch in einer Hand.
Kenn ich aus Marokko von Hassan II.
Wer sollte über Al Quaide, IS richten oder über die Staatsführung in den VAE ?
Wenn rein weltliche Befehlsgewalt dürfte die nicht ganz freiwillig befolgt werden, da gibts die
Sonderregelungen in der Diaspora.
Da hat der Koran schon Regelungen solange in der Deckung zu bleiben und schön zu tun, bis sich die Lage ändert.
WIe hier im päpstlich dominierten Mittelalter wo der Papst die letzte Instanz war.
Kirche kämpft hier auch noch um eigene Rechtsprechungsansprüche.
Gott hat in Religionen nunmal Vorrang, menschengemachte Gesetze sind nicht erwünscht.
Sowas wie Todesaufforderungen, Karikaturenaufstände, eigene Sitten gesetzlcih zu verankern zu wollen
ist nicht von weltlichen Instanzen initiiert.
