04-01-2015, 00:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-01-2015, 00:39 von Ekkard.
Bearbeitungsgrund: Komma
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@Erich: Gut dass der Thread Islamisierung des Abendlandes zu ist! Die Diskussion hier ist eine völlig andere. Es geht um die Frage, wieweit die Religionsgemeinschaften Sonderrechte beanspruchen, beanspruchen dürfen, und ob dem administrativ nachgegangen werden soll. Was du ausgegraben hast, sind solche Sonderrechte oder Verfahrensweisen. Dem kann man mit Fug und Recht kritisch gegenüber stehen, weil es dem [b]Gleichheitsgrundsatz[b] vor dem geltenden Rechtssystem widerspricht. Das gilt für Juden, Christen, Muslime und alle anderen Religionsgemeinschaften. Obwohl selbst Christ, sehe ich die traditionellen Ausnahmen der Kirchen sehr kritisch, eben weil sie ein Einfallstor für jedes religiöse Sonderrecht aufsperrt - um nicht zu schreiben: jede religiös verbrämte Ideologie
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

